Rechtsprechung
   AG Dortmund, 10.08.2004 - 125 C 14167/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,27382
AG Dortmund, 10.08.2004 - 125 C 14167/03 (https://dejure.org/2004,27382)
AG Dortmund, Entscheidung vom 10.08.2004 - 125 C 14167/03 (https://dejure.org/2004,27382)
AG Dortmund, Entscheidung vom 10. August 2004 - 125 C 14167/03 (https://dejure.org/2004,27382)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,27382) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2004, 782
  • NZM 2005, 600 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • AG Witten, 25.11.2004 - 2 C 995/04

    Anspruch auf Nachzahlungsanspruch aus einer Heizkostenabrechnung; Vorliegen einer

    Das erkennende Gericht schließt sich insoweit ausdrücklich der Auffassung des AG Dortmund in dem Urteil vom 10.08.2004 ( NZM 2004, 782) an.

    Sie ist - entgegen der Auffassung des AG Dortmund NZM 2004, 782, 783 - nicht nur als z.Zt. nicht fällig abzuweisen.

    Zudem betrifft auch die zitierte Entscheidung AG Dortmund NZM 2004, 782 eine Heizkostenabrechnung der Klägerin, die vom Druckbild her genau so aufgebaut ist, wie die Heizkostenabrechnung im streitgegenständlichen Fall.

  • AG Euskirchen, 22.05.2015 - 13 C 141/13

    Voraussetzungen eines Anspruchs des Vermieters auf Nachforderung von

    Grundvoraussetzung einer formell wirksamen Heizkostenabrechnung bei Vorhandensein einer gemeinsamen Anlage für Wärme und Warmwasser ist somit, dass eine Differenzierung zwischen Heizungs- und Warmwasserkosten zumindest erkennbar ist (vgl. AG Neuruppin vom 23.06.2004 - 42 C 64/04; AG Dortmund NZM 2004, 782, 784; AG Witten vom 25.11.2004 - 2 C 995/04; LG Berlin vom 29.08.2002 - 67 S 505/01; vgl. auch Lammel , in: Schmidt-Futterer, a.a.O., § 9 Heizkostenverordnung Rn. 3; MüKo-BGB/Schmid, a.a.O., § 9 HeizkostenV Rn. 4; Schmid , NZM 2014, 572, 573, 577).
  • AG Brandenburg, 23.05.2007 - 31 C 112/06

    Geltendmachung von Nachzahlungsansprüchen aus Betriebskostenabrechnungen und

    Der § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB ist nämlich der in der seit dem 01.09.2001 geltenden Fassung erst auf die ab diesem Zeitpunkt (z.B. den 31.12.2001) endenden Abrechnungszeiträume - nicht jedoch auf die vor dem 01.09.2001 endenden Abrechnungszeiträume - anzuwenden ( arg. Art. 229 § 3 Abs. 9 EGBGB ; BGH, WuM 2005, Seiten 61 ff. = NJW 2005, Seiten 219 ff.; BGH, WuM 2006, Seiten 516 ff. = NZM 2006, Seiten 740 f.; LG Bremen, WuM 2005, Seite 63; AG Dortmund, NZM 2004, Seiten 782 ff. ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht